HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER INTERNETSEITE VON HEIDRUN BLUHM Mitglied des Deutschen Bundestages

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Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie und einen guten Rutsch in ein gesundes 2012. 

Berlin, den 18.11.2011 – Der lange angekündigte und nun vorliegende Entwurf einer Mietrechtsnovelle aus dem Bundesjustizministerium ist ein Rückschritt bei den Mieterechten und wird den Herausforderungen der Wohnungspolitik nicht gerecht, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE das von der Bundesregierung vorgelegte Mietrechtsänderungsgesetz. *.pdf

Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.: Doppelte GEZ – Gebühren für Kleingärtner*.pdf

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10.11.2011: Besuchergruppe aus Mecklenburg-Vorpommern im Berliner Reichstag

Wollen auch Sie Heidrun Bluhm und den Bundestag besuchen? Bitte kontaktieren Sie uns unter wkb-mueritz@heidrun-bluhm.de

44. Kalenderwoche: Wahlkreisbesuch in der Biogasanlage Lalendorf und bei der Wohnungsgesellschaft (WGG) in Güstrow (weiterlesen *.pdf) - Wahlkreisbesuch im Landkreis Rostock (weiterlesen *.pdf)

Rede im Deutschen Bundestag

Der demografische Wandel ist Realität und kein Phänomen

21. Oktober 2011 - der demografische Wandel ist in Deutschland Realität und kein Phänomen. Phänomene suchen nach einer Erklärung - für den demografischen Wandel gibt es Eine. Die klassische Industriegesellschaft verlangte nach stetig steigenden Bevölkerungszahlen in den Industrieländern, ihr Verschwinden befördert daher den Rückgang der Bevölkerung...

Standortschließungen brauchen Konversionsprogramm

"Das unausgegorene Stationierungskonzept stellt Rechlin und Trollenhagen vor gewaltige Herausforderungen", kommentiert Heidrun Bluhm, Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE für den Kreis Mecklenburger Seenplatte, die angekündigte Schließung sowie Verkleinerung der Bundeswehrstandorte Rechlin und Trollenhagen. Heidrun Bluhm erklärt weiter:
"Wer wie die Bundesregierung am grünen Tisch Reformpläne entwirft, darf sich nicht aus der Verantwortung für ihre Umsetzung stehlen. Die Aufgabe, den Abbau von Bundeswehrstandorten sozialverträglich und im Sinne einer wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen regionalen Entwicklung zu gestalten, kann die Bundesregierung nicht einfach auf Rechlin und Trollenhagen abwälzen.
DIE LINKE fordert, den Abbau von Bundeswehrstandorten mit einem langfristig angelegten Konversionsprogramm zu begleiten, mit dem auch in Rechlin und Trollenhagen rechtliche Grundlagen, fachliche Expertise und finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um neue soziale, wirtschaftliche und ökologische Perspektiven zu öffnen. DIE LINKE erwartet zudem, dass die BürgerInnen von Rechlin und Trollenhagen sowohl rechtzeitig über die anstehenden Veränderungen informiert werden als auch von Anfang an in die Planungsprozesse und die Entscheidungen über die Form der Nachnutzung einbezogen werden. "

Schwerin/Berlin, 26.10.2011

Anfragen von Heidrun Bluhm zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28. September 2011

1. Frage : Wie ist der aktuelle Stand der Einnahmen und der Abruf der Mittel im Energie- und Klimafonds (EKF) für das Jahr 2011 für die energetische Gebäudesanierung der KfW-Förderung (aufgeschlüsselt nach Plan und Ist zum 30. September 2011), und sind für das Jahr 2012 Beschränkungen bei der Auszahlung aus dem EKF zu erwarten?

Antwort Dr. Andreas Scheuer (Staatssekretär BMVBS): Im Energie- und Klimafonds sind 2011 bislang 75 Mio. Euro vereinnahmt worden. Im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds für 2011 sind für die im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Förderprogramme Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro ausgebracht worden. Die KfW hat zum 31. August 2011 Zusagen erteilt mit einem Gesamtkreditvolumen in Höhe von 813 Mio. Euro.

 

2. Frage: Bereitet die Bundesregierung einen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt für den Fall vor, dass die erwarteten Einnahmen des EKF nicht erreicht werden, um die geplanten Maßnahmen (energetische Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanierung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität) dennoch durchführen zu können?

Antwort Dr. Andreas Scheuer (Staatssekretär BMVBS): Für 2012 sind im „Energie- und Klimafonds“ Mittel in Höhe von rund 780 Mio. Euro vorgesehen. Rund 420 Mio. Euro entfallen auf die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen in den Bereichen energetische Stadtsanierung, CO²- Gebäudesanierung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz) sowie Weiterentwicklung der Elektromobilität. Dieser Betrag wird, wie auch die Beträge für die anderen geplanten Maßnahmen, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments zum Haushalt und zum Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfügung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermögens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartungen liegen, kann der EKF unter den Voraussetzungen von § 4 Absatz 4 Satz 2 EKFG n.F. ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten.

 

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