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FOTOS |
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Fotos von Heidrun Bluhm finden
Sie Hier |
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Ich wünsche Ihnen
eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie
und einen guten Rutsch in ein gesundes 2012.
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Berlin, den 18.11.2011 – Der lange
angekündigte und nun vorliegende Entwurf einer
Mietrechtsnovelle aus dem Bundesjustizministerium ist
ein Rückschritt bei den Mieterechten und wird den
Herausforderungen der Wohnungspolitik nicht gerecht,
kommentiert die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm,
bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE das von der Bundesregierung vorgelegte
Mietrechtsänderungsgesetz. *.pdf
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Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Heidrun Bluhm, Roland Claus,
Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank
Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.:
Doppelte GEZ – Gebühren für Kleingärtner*.pdf
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10.11.2011:
Besuchergruppe aus Mecklenburg-Vorpommern im Berliner
Reichstag
Wollen auch Sie Heidrun
Bluhm und den Bundestag besuchen? Bitte kontaktieren Sie
uns unter
wkb-mueritz@heidrun-bluhm.de
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44.
Kalenderwoche: Wahlkreisbesuch in der Biogasanlage
Lalendorf und bei der Wohnungsgesellschaft (WGG)
in Güstrow (weiterlesen
*.pdf) -
Wahlkreisbesuch im Landkreis Rostock (weiterlesen
*.pdf) |
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Rede
im Deutschen Bundestag Der
demografische Wandel ist Realität und kein Phänomen 
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21. Oktober 2011 - der
demografische Wandel ist in Deutschland Realität
und kein Phänomen. Phänomene suchen nach einer
Erklärung - für den demografischen Wandel gibt
es Eine. Die klassische Industriegesellschaft
verlangte nach stetig steigenden Bevölkerungszahlen
in den Industrieländern, ihr Verschwinden befördert
daher den Rückgang der Bevölkerung... |
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Standortschließungen
brauchen Konversionsprogramm
"Das unausgegorene Stationierungskonzept
stellt Rechlin und Trollenhagen vor gewaltige
Herausforderungen", kommentiert Heidrun
Bluhm, Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE
für den Kreis Mecklenburger Seenplatte, die angekündigte
Schließung sowie Verkleinerung der
Bundeswehrstandorte Rechlin und Trollenhagen.
Heidrun Bluhm erklärt weiter:
"Wer wie die Bundesregierung am grünen Tisch
Reformpläne entwirft, darf sich nicht aus der
Verantwortung für ihre Umsetzung stehlen. Die
Aufgabe, den Abbau von Bundeswehrstandorten
sozialverträglich und im Sinne einer
wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen
regionalen Entwicklung zu gestalten, kann die
Bundesregierung nicht einfach auf Rechlin und
Trollenhagen abwälzen.
DIE LINKE fordert, den Abbau von
Bundeswehrstandorten mit einem langfristig
angelegten Konversionsprogramm zu begleiten, mit
dem auch in Rechlin und Trollenhagen rechtliche
Grundlagen, fachliche Expertise und finanzielle
Mittel bereitgestellt werden, um neue soziale,
wirtschaftliche und ökologische Perspektiven zu
öffnen. DIE LINKE erwartet zudem, dass die BürgerInnen
von Rechlin und Trollenhagen sowohl rechtzeitig über
die anstehenden Veränderungen informiert werden
als auch von Anfang an in die Planungsprozesse und
die Entscheidungen über die Form der Nachnutzung
einbezogen werden. "
Schwerin/Berlin, 26.10.2011
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Anfragen
von Heidrun Bluhm zur mündlichen Beantwortung an
die Bundesregierung für die Fragestunde im
Deutschen Bundestag am 28. September 2011
1.
Frage
: Wie
ist der aktuelle Stand der Einnahmen und der Abruf
der Mittel im Energie- und Klimafonds (EKF) für
das Jahr 2011 für die energetische Gebäudesanierung
der KfW-Förderung (aufgeschlüsselt nach Plan und
Ist zum 30. September 2011), und sind für das
Jahr 2012 Beschränkungen bei der Auszahlung aus
dem EKF zu erwarten?
Antwort
Dr. Andreas Scheuer (Staatssekretär BMVBS):
Im
Energie- und Klimafonds sind 2011 bislang 75 Mio.
Euro vereinnahmt worden. Im Wirtschaftsplan des
Energie- und Klimafonds für 2011 sind für die im
Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms
aufgelegten KfW-Förderprogramme Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro ausgebracht
worden. Die KfW hat zum 31. August 2011 Zusagen
erteilt mit einem Gesamtkreditvolumen in Höhe von
813 Mio. Euro.
2.
Frage:
Bereitet
die Bundesregierung einen Ausgleich aus dem
Bundeshaushalt für den Fall vor, dass die
erwarteten Einnahmen des EKF nicht erreicht
werden, um die geplanten Maßnahmen (energetische
Stadtsanierung, CO2-Gebäudesanierung, Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Elektromobilität) dennoch
durchführen
zu können?
Antwort
Dr. Andreas Scheuer (Staatssekretär BMVBS):
Für
2012 sind im „Energie- und Klimafonds“ Mittel
in Höhe von rund 780 Mio. Euro vorgesehen. Rund
420 Mio. Euro entfallen auf die von Ihnen
angesprochenen Maßnahmen in den Bereichen
energetische Stadtsanierung, CO²- Gebäudesanierung,
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz) sowie
Weiterentwicklung der Elektromobilität. Dieser
Betrag wird, wie auch die Beträge für die
anderen geplanten Maßnahmen, vorbehaltlich der
Entscheidung des Parlaments zum Haushalt und zum
Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur
Verfügung stehen. Sollten die Einnahmen des
Sondervermögens in einem Wirtschaftsplanjahr
unter den Erwartungen liegen, kann der EKF unter
den Voraussetzungen von § 4 Absatz 4 Satz 2 EKFG
n.F. ein Liquiditätsdarlehen aus dem
Bundeshaushalt erhalten.
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